Anträge
Urlaubsgeld 2011
Wie auch im letzten Jahr empfehlen wir allen, die ihren Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld geltend machen wollen, einen Antrag an das LBV zu richten. Der Antrag ist so lange nötig, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob durch die Streichung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzt worden ist. Weil die Entscheidung aus Karlsruhe noch immer auf sich warten lässt, muss der Antrag auch dieses Jahr gestellt werden.
Musteranträge gibt es bei den Vertrauensleuten und der Kreisgruppe.
Die Anträge der GdP – Mitglieder können über die Vertrauensleute der Kreisgruppe zugeleitet werden, die wie in jedem Jahr den Versand übernimmt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass derartige Anträge nicht zwingend im „Zahlmonat“ Juli gestellt werden müssen, jedoch sollten sie bis zum Ende des Haushaltsjahres (= Kalenderjahr) erfolgen.
Allen Kolleginnen und Kollegen, die ihre evtl. Rechte wahren möchten, wird empfohlen, den Musterantrag zu benutzen.
