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Beihilfe - Finanzministerium will Beschwerden weiterleiten

telefon400.jpgIn dem seit langem schwelenden Streit über die überlangen Bearbeitungszeiten von eingereichten Beihilfeanträgen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) hat sich das Finanzministerium eingeschaltet:

Beschwerden über nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung bearbeitete Kindergeld- und Beihilfeanträge sollen in Zukunft direkt an das Finanzministerium gerichtet werden (E-Mail: poststelle@fm.nrw.de). Das Finanzministerium wird dann für eine zeitnahe Klärung des Sachverhaltes sorgen. Das hat die Polizeiabteilung des Innenministeriums dem Hauptpersonalrat (PHPR) der Polizei zugesichert.

Die GdP-Mitglieder im Hauptpersonalrats der Polizei hatten in den vergangenen Jahren immer wieder darauf gedrängt, dass das LBV personell so ausgestattet wird, dass alle eingehende Anträge zeitnah bearbeitet werden. „Dass die Erreichbarkeit des LBV per Telefon und E-Mail faktisch gegen Null tendiert, ist ein Skandal“, kritisiert GdP-Vorstandsmitglied Karl-Heinz Kochs. „Deshalb ist es gut, dass die Beschwerden ab sofort direkt an das Finanzministerium gerichtet werden können, denn der Finanzminister ist für das LBV verantwortlich.“ Dennoch ist die GdP nicht sicher, ob die jetzt gefundene Lösung zu einem Abbau des Bearbeitungsrückstands vom LBV führen wird. „Wir werden die Entwicklung in den kommenden Monaten sehr genau beobachten. Ändert sich beim LBV nichts, werden wir uns erneut unüberhörbar zu Wort melden“, kündigte Kochs vorsorglich an.

Petitionsausschuss: Schnellere Bearbeitung der Beihilfeanträge erreicht

Auf eine Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen innerhalb von 14 Tagen einschließlich der Auszahlung drängt der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen. Ab April 2008 wird es zunächst eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen geben, wie die Vorsitzende des Ausschusses, Inge Howe, mitteilte.

Zahlreiche Eingaben, in denen die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) kritisiert wurden, haben den Petitionsausschuss zu drei Erörterungsterminen mit dem Finanzministerium und dem LBV veranlasst. Derzeit liegen die Bearbeitungszeiten bei acht Wochen und länger, trotz wiederholter Ankündigungen, dass sich die Lage bessern werde. Inge Howe: "Dieser Zustand ist unzumutbar. Der Petitionsausschuss ist deshalb aktiv geworden und hat nun die Zusage, dass die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt werden."

Das Finanzministerium soll bis zum 6. Mai dieses Jahres im Unterausschuss "Personal" einen entsprechenden Bericht vorlegen. Die Abgeordneten des Petitionsausschusses erwarten einen effizienten Mitteleinsatz, den Einsatz moderner Software sowie die Überprüfung und Straffung aller Abläufe, die mit dem Beihilfewesen zu tun haben. Da nicht zuletzt die zahlreichen verwaltungsintensiven Änderungen im materiellen Beilhilferecht (z.B. die Regelung zu den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten) mit verantwortlich für die langen Bearbeitungszeiten waren, engagiert sich der Ausschuss zudem für eine Vereinfachung des Beihhilferechts.

Die schleppende Bearbeitung der Beihilfeanträge ist empörend

„Die Landesregierung hat zwar eine neue Landesbehörde „Personaleinsatzmanagement“ eingerichtet, angeblich auch, um Personalengpässe besser ausgleichen zu können. Aber die zügige Bearbeitung der Beihilfeanträge beim Landesamt für Besoldung und Versorgung bekommt sie nicht in den Griff. Für die GdP ist dieser Fall ein weiterer Beleg dafür, dass das so genannte Personaleinsatzmanagement, kurz PEM, ein Personalmissmanagement ist. Es war ausschließlich politisch motiviert, um in Kombination mit dem neuen LPVG die Mitbestimmung in Nordrhein-Westfalen auszuhöhlen. Leidtragende sind in diesem Fall Beschäftigte und Pensionäre, denen Beihilfe nicht nur zusteht, sondern die dringend darauf angewiesen sind. Herr Finanzminister, was Sie diesen Menschen zumuten, ist empörend.“

Mit diesen Worten kommentiert GdP-Landesvorsitzender Frank Richter „ein eklatantes Beispiel für mangelnde Fürsorgepflicht des Dienstherrn“. Es müsse im Zusammenhang mit realen Einkommensverlusten im öffentlichen Dienst gesehen werden, was die Sache noch schlimmer mache.

Das Finanzministerium und das LBV hätten zwar mit unterschiedlichen Maßnahmen auf die viel zu langen Bearbeitungszeiten reagiert. Gelöst sei das Problem aber noch immer nicht. Veränderte Abrechnungsmodalitäten der Ärzte und ein Anstieg der Anträge und Rückfragen dazu beim LBV seien nicht vom Himmel gefallen, so Richter, sondern vorhersehbar gewesen. Bis zum Ende des letzten Jahres sei Entspannung zugesagt worden. Allerdings habe es Ende Januar dieses Jahres noch immer rund 60.000 Anträge in der Warteschlange gegeben.

Trotz der auch jetzt eingeleiteten Maßnahmen zur Lösung des Problems sei absehbar, dass dies wiederum auf Dauer nicht reiche. „Die Zahl der Versorgungsempfänger wird in den nächsten Jahren ansteigen“, weist Frank Richter auf weiteren Handlungsbedarf hin. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sind bereit an der Lösung des Problems mitzuwirken. „Herr Finanzminister, tun Sie das Ihre, damit es wieder zu erträglichen Bearbeitungszeiten kommt und die finanzielle zusätzliche Belastung für die Betroffenen endlich ein Ende findet“, fordert der GdP-Landesvorsitzende.

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