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Jahr 2011

Nachersatz-/Versetzungsverfahren - Chance zur Verjüngung des Ermittlungsdienstes nutzen!

Auf Initiative der GdP-Fraktion im Hauptpersonalrat der Polizei hat das Innenministerium den Erlass zum Nachersatz für frei werdende Stellen korrigiert. Um eine deutliche Verjüngung der Direktion Kriminalität zu erreichen, sollen bis Ende 2013 ausschließlich Beamtinnen und Beamte unmittelbar im Anschluss an eine einjährige Verwendung im Wachdienst bzw. an eine zwei- oder dreijährige Verwendung in der Bereitschaftspolizei in den K-Bereich versetzt werden.

Anders als zunächst geplant, sollen in diesjährigen Versetzungsverfahren aber auch erfahrene Polizeibeamte, die in ihrer Herkunftsbehörde bereits in der Direktion Kriminalität tätig waren, nach einer Versetzung in eine andere Polizeibehörde weiter bei der Kriminalpolizei eingesetzt werden können. Zudem sollen sich auch Beamtinnen und Beamte aus anderen Bereichen, die nicht älter als 30 Jahre sind, für eine Versetzung in die Direktion Kriminalität bewerben können. Die detaillierte Umsetzung des heute eingegangen Erlasses wird bereits mit der Behördenleitung besprochen.

Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Adi Plickert, der die Änderungen des ursprünglichen Erlasses maßgeblich mit verhandelt hat, zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir brauchen dringend eine Verjüngung der Ermittlungs-dienste.

Aber wir dürfen dabei das Erfahrungswissen dienstälterer Kolleginnen und Kollegen nicht über Bord werfen. Ein Kriminalkommissariat, das ausschließlich aus sehr jungen Kolleginnen und Kollegen besteht, würde niemandem nutzen“, betonte Plickert. Zufrieden ist der stellvertretende GdP-Landesbezirks-vorsitzende auch mit dem Stil der Verhandlungen mit dem Innenministerium. „Die Gespräche waren langwierig und von der Sache her schwierig. Aber sie waren fair und letztendlich für beide Seiten vertretbar.“

Die Gewerkschaft der Polizei sieht in dem neuen Erlass zudem eine Chance, auch über 2013 hinaus zu einer nachhaltigen Verjüngung der Ermittlungs-dienste zu kommen.

Der Geschäftsführende GdP-Landesbezirksvorstand (GVS) hat auf seiner heutigen Sitzung dazu bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. „Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Altersstruktur der Ermittlungsdienste nachhaltig verjüngt werden kann, ohne dass dadurch die ohnehin dramatische Vergreisung anderer Arbeitsbereiche zusätzlich befördert wird“, erklärte Plickert nach der GVS-Sitzung.

Wir werden uns als GdP Ennepe-Ruhr auch vor Ort mit diesem Thema weiter beschäftigten, sind allerdings hierbei auf Eure Mitarbeit angewiesen.

Gut gewollt heißt nicht gut gemacht

Der Erlass zum neuen Nachersatz-/Versetzungsverfahren vom 08.07.2011 führt nach Auffassung der GdP zu erheblichen negativen Auswirkungen auf den Ermittlungsdienst und bei der Bereitschaftspolizei. So erfreulich es ist, dass die zuvor verlautbarten, noch weniger zielführenden Absichten des Innenministeriums (sechs Jahre Erstverwendungssperre, zwei Jahre Wach-/Ermittlungsdienst / Bereitschaftspolizei) nicht umgesetzt wurden, so wenig vermag auch das jetzt gewählte System zu überzeugen.

Zur Kritik im Einzelnen

  • Ermittlungsdienst

Bisher konnten 75 Prozent des erforderlichen Nachersatz durch junge Beamtinnen und Beamte nach ihrer vierjährigen Erstverwendung besetzt werden. Daneben konnten sich auch Kolleginnen und Kollegen, die die Grenze von 40 Lebensjahren noch nicht überschritten haben, auf diese Funktionen bewerben. Nunmehr soll der Nachersatz in der Direktion Kriminalität bis 2014 nur noch aus Beamtinnen und Beamten nach ihrer Erstverwendung in der Bereitschaftspolizei bzw. im Wachdienst erfolgen.

  • Bereitschaftspolizei

Die Verweildauer und das Freiwilligkeitsprinzip werden geändert. Die Mindestverwendungszeit für Gruppenbeamte beträgt zukünftig zwei Jahre, die Höchstverwendungszeit drei Jahre. Ausnahmen hiervon soll es u.a. nur noch geben, wenn der tatsächlich zur Verfügung stehende Nachersatz nicht ausreicht, um den Bedarf einer Behörde auszugleichen.

Bewertung

  1. Im Ermittlungsdienst ist derzeit die Gruppe der 50 - bis 62jährigen Kolleginnen und Kollegen überproportional vertreten. Ob diese Problematik jedoch mit einem 1:1-Ersatz durch Berufseinsteiger bis 2014 zu lösen ist, scheint fraglich. Zumal durch dieses Verfahren andere Problemlagen entstehen würden. Bis 2014 werden sich - abgesehen von wenigen, durch das Ministerium zugelassene Ausnahmen - keine 30- bis 50jährigen aus anderen Bereichen mehr bewerben können. Für Verwendungseingeschränkte Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen besteht also in den nächsten Jahren nicht mehr die Möglichkeit, in den Bereich Kriminalität zu wechseln.

    Im diesjährigen Versetzungsverfahren konnten ca. 80 bis 100 Kolleginnen und Kollegen aus dem Ermittlungsdienst damit rechnen, zu ihrer Wunschbehörde versetzt zu werden. Nach dem neuen Erlass könnte es jedoch dazu kommen, dass diese langjährigen Ermittler nun in den Wachdienst versetzt werden und als Ersatz dafür Fachhochschüler nach nur einjähriger Verwendung im Wachdienst in den Ermittlungsdienst kommen. Die daraus resultierenden Qualitätsverluste sind vorprogrammiert. Sollten die Kolleginnen und Kollegen ihre Versetzungsgesuche jedoch zurückziehen, würde dies Auswirkungen auf den der Behörde zugewiesenen Nachersatz haben.
  2. Der Einsatzwert und die Professionalität der Hundertschaften wäre mit einer Reduzierung der Verweildauer auf zwei Jahre nicht mehr zu halten. Selbst wenn man die Führungskräfte und Funktionskräfte abzieht, müssten jährlich 650 Kolleginnen und Kollegen ausgetauscht werden.

    Die Aufgabe des Systems der Freiwilligkeit stellt aus Sicht der GdP ein besonderes Problem dar. Der bisherige Mix aus Freiwilligen- und Pflichtverwendungen garantierte u.a. den hohen Standard der Hundertschaften. Die neuen Regelungen könnten zu Motivationshemmnissen führen. Die freiwillige Verwendung garantiert ein hohes Engagement und große Berufszufriedenheit. Zwangsverpflichtungen würden dazu führen, dass diejenigen, die nicht gerne in die Hundertschaften möchten, dorthin versetzt werden, andere, die gerne dort ihren Dienst verrichten, weg versetzt werden.

    Die Auswirkungen auf die Aufgabenbewältigung sind vorhersehbar.

  3. Weitere Fragen wie Fortbildung, Funktionsfähigkeit während der sechsmonatigen Einführungsfortbildung, Doppelausstattung sowie weitere spezielle Funktionen, die nur durch eine gesonderte intensive Fortbildung wahrgenommen werden können etc., sind nicht geklärt.

    Die Realität an einigen Standorten wird verkannt. Nur durch die hohe Anzahl von Freiwilligen ist es dort möglich, dass Kolleginnen/Kollegen nicht ein zweites bzw. drittes Mal in die Hundertschaften müssen, da der Nachersatz nicht ausreicht. Eine konsequente Umsetzung des neuen Konzeptes müsste hier zu einer Sonderquote führen.

  4. Auch das persönliche Versetzungsverfahren über eine Landesliste müsste zukünftig entfallen, da Behörden für den Nachersatz Bereitschaftspolizei ausschließlich Fachhochschüler zugewiesen bekommen müssten.


Zu Recht hat Landesvorsitzender Frank Richter deshalb das neue Konzept bereits mehrfach kritisiert: "Die GdP unterstützt alle sinnvollen Überlegungen, die Altersstruktur in der gesamten Polizei zu verbessern. Dies haben wir Minister Jäger auch schriftlich mitgeteilt. Ziel bei solchen Überlegungen muss es jedoch sein, alle Beteiligten mit einzubeziehen", erklärte Richter. "Dies ist in diesem Fall jedoch nicht geschehen, da alle Entscheidungsprozesse ausschließlich und allein im Ministerium getroffen wurden." Die GdP kritisiert, dass weder die Behördenleitungen noch die Führungskräfte der Polizei zum neuen Nachersatzverfahren befragt bzw. um Stellungnahme gebeten worden sind. "Wer so vorgeht, darf sich nicht wundern, wenn die von oben verordnete Entscheidung abgelehnt wird und auf Kritik und Demotivation stößt", betonte Richter. Die GdP lehnt die vom Ministerium vorgelegten Veränderungen ab, weil sie zu deutlichen Qualitätsverlusten bei der Aufgabenbewältigung führen und zudem zum Teil sogar zusätzliche Probleme verursachen "Der vom Ministerium gewünschte Effekt bei der Bereitschaftspolizei (Erhöhung der Durchlaufquote um ca. 150 bei 18 Hundertschaften) ist zu gering, um dafür den hohen Qualitätsstandard der NRW-Einheiten aufzugeben. Es wird Klasse gegen Masse getauscht."

GdP fordert gerechte Kräfteverteilung (BKV)

Ende August werden erstmals 1100 Kommissaranwärterinnen und -anwärter nach ihrem Studium in die Polizeibehörden versetzt, 600 mehr als bislang. Um zu verhindern, dass die zusätzlichen Stellen auf Grund von politischer Durchsetzungsmacht einzelner Polizeibehörden verteilt werden, statt nach dem tatsächlichen Bedarf, schlägt eine vom GdP-Landesbezirk eingesetzte Arbeitsgruppe Korrekturen an der bisherigen Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) vor.

Seit ihre Einführung im Jahre 1996 gehört die BKV zu den polizeiintern am stärksten umstrittenen Regelungen. Bei der BKV würde es sich um eine reine Kräfteverteilung und nicht um eine aufgabenbezogene Bedarfsanalyse handeln, hohe Krankenstände und die unterschiedliche Altersstruktur der Behörden würden kaum berücksichtigt, gute Arbeit und positive Ergebnisse würden sich bei der Bedarfsberechnung im Folgejahr negativ auswirken – lauten einige der gängigen Vorwürfe.

Nach der Auswertung der Kritik und dem Vergleich mit den Berechnungsmethoden anderer Bundesländer ist die GdP-interne Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gekommen, dass das derzeitige System der BKV optimierungsbedürftig ist. Unter den gegebenen Umständen ist sie allerdings alternativlos, um das vorhandene Personal gerecht zu verteilen. Auch die Nutzung der zum Teil in anderen Bundesländern herangezogenen Kriterien würde nicht zu einem bedarfsgerechteren Ergebnis führen.

Im Einzelnen schlägt die Arbeitsgruppe für künftige Nachersatzverfahren folgende Schrittfolge vor:

  1. Weil alle Behörden Probleme mit der Altersstruktur haben, soll in Zukunft keine Behörde mehr Personal verlieren. Deshalb bekommt jede Behörde in einem ersten Berechnungsschritt mindestens eine Stelle mehr, als sie bislang hatte.

  2. Danach wird ermittelt, ob es Behörden mit einer besonderen Problematik gibt. Dies könnte z.B. die spezifische Belastungssituation der Landeshauptstadt sein, oder die Nachersatzproblematik bei der Bereitschaftspolizei.

  3. Der restliche Nachersatz wird nach demographischen Gesichtspunkten verteilt. Um eine Stetigkeit zu erzielen, sollen dabei die durchschnittlichen Pensionierungen der nächsten fünf Jahre zugrunde gelegt werden. Sollte der Durchschnitt in einzelnen Jahren in einer Behörde zu deren Nachteil führen (mehr Pensionierungen als Zuweisungen), wird dieser Mehrbedarf unter Punkt 2 als Besonderheit berücksichtigt.


Zudem fordert die GdP, dass das landesweite persönliche Versetzungsverfahren nur dann außer Kraft gesetzt wird, wenn dies aus demographischen Gesichtspunkten zwingend erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist, dass das Innenministerium die Altersstrukturdaten der Versetzungsliste jeder Behörde bewertet. Weiter ist zu gewährleisten, dass zunächst die Bewerber aus dem Versetzungsverfahren berücksichtigt werden und erst dann die Fachhochschüler.

GdP erreicht Verschiebung des Beurteilungsstichtages

Weil der Landeshaushalt 2011 erst am 19. Mai den Landtag passieren soll, droht für viele Polizisten das Ergebnis der letzten Beurteilungsrunde zur Makulatur zu werden, denn ihre Beförderungen können erst ausgesprochen werden, wenn der Haushalt verabschiedet und veröffentlicht ist. Dieser Zeitpunkt könnte jedoch hinter dem Termin des diesjährigen Beurteilungsstichtages (01.06.2011) liegen. Um dieses Dilemma zu lösen, hat die Gewerkschaft der Polizei Innenminister Ralf Jäger (SPD) gebeten, den Stichtag der diesjährigen Beurteilungsrunde zu verschieben.

Diesem Wunsch ist der Innenminister jetzt nachgekommen. In einem Gespräch mit dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Adi Plickert, sagte Jäger heute zu, dass der Stichtag in diesem Jahr auf den 1. Juli verschoben wird. Damit wird den Behörden der notwendige Entscheidungsspielraum bei möglichen Beförderungen gegeben.

Die GdP bewertet die Entscheidung positiv. „Mit der Verschiebung des Stichtags bekommen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen Rechtssicherheit. Sie können wieder darauf vertrauen, dass das Ergebnis der von ihnen durchlaufenen Beurteilungsrunde verlässlich ist, wenn es um die Frage geht, wer eine Chance auf eine Beförderung hat“, sagte Plickert. „Durch den neuen Stichtag werden nicht nur persönliche Härten vermieden, sondern es wird auch sichergestellt, dass sich bei der Polizei persönliche Leistung lohnt.“

 

Die GdP Ennepe-Ruhr hat bereits Gespräche aufgenommen!!

 

Ergebnis  der Gespräche: Wir konnten alle Kolleginnen und Kollegen noch im Mai - nach Erlassbekanntgabe - befördern!

 

Kennzeichnungspflicht für Polizisten 
Minister sendet richtiges Signa

Als richtiges Signal wertet die Gewerkschaft der Polizei NRW die Entscheidung von Minister Ralf Jäger, auch zukünftig keine generelle Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten in NRW einzuführen.

Frank Richter, GdP-Landesvorsitzender: „Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Bereitschaftspolizeien laufen ansonsten Gefahr, leicht identifizierbar und damit bis in den Privatbereich verfolgbar zu werden. Die Erfahrung zeigt, das Strafanzeigen oft lediglich als Einschüchterungs- und Verunsicherungsmittel eingesetzt werden ohne tatsächlichen Hintergrund. Es ist erfreulich, dass der Minister unseren Argumenten gefolgt ist.“
 
In Fällen, in denen tatsächlich Fehlverhalten im Einsatz auftrete, könnten die betroffenen Polizistinnen oder Polizisten durch die Vorgesetzten und mittels der taktischen Zeichen identifiziert werden, so Richter weiter.

Im Einzeldienst kann sich Richter z.B. für den Bezirksdienst eine Kennzeichnung unter gewissen Voraussetzungen vorstellen. „Wenn Polizistinnen und Polizisten im Alltagsdienst dem Bürger nicht anonym, sondern mit vollem Namen gegenübertreten und dazu Namensschilder tragen wollen, sollten sie darüber selbst entscheiden könnten.“

In NRW fehlen 1.400 Polizisten

In NRW stehen zurzeit 1.400 Polizeibeamte weniger zur Verfügung, als offiziell gebraucht werden. Das belegt ein vom Innenministerium vorgelegter Vergleich der Zahl der laut Stellenplan erforderlichen Polizisten mit der Zahl der tatsächlich vorhandenen Polizisten.

Die GdP befürchtet, dass sich die Personalnot in vielen Wachen in diesem Jahr sogar noch verschärfen wird.
„Im September beenden zum ersten Mal 1.100 junge Polizistinnen und Polizisten ihre Ausbildung, 600 mehr als im Jahr zuvor. Damit könnten wir zumindest die Lücken schließen, die in diesem Jahr durch das Ausscheiden älterer Kolleginnen und Kollegen entstehen. Aber das Innenministerium will die jungen Kommissaranwärterinnen und -anwärter ungleich verteilen. Bestraft werden sollen vor allem Behörden, die in den vergangenen Jahren die Unfall- und Kriminalitätszahlen deutlich gesenkt haben“, kritisiert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.

Genau dies würde auch uns betreffen!

Hintergrund der Befürchtungen der GdP sind Überlegungen des Innenministeriums zur Neugestaltung der BKV, die für die Verteilung der Nachwuchspolizisten auf die einzelnen Polizeibehörden maßgeblich ist. 26 der insgesamt 47 örtlichen Polizeibehörden sollen in diesem Jahr weniger Polizisten bekommen, als im Jahr zuvor.
„Werden die Pläne des Innenministeriums umgesetzt, wird die Innere Sicherheit massiven Schaden nehmen“, warnt Frank Richter. „Überall dort, wo wir in den vergangenen Jahren die Kriminalität erfolgreich bekämpft und die Unfallzahlen reduziert haben, wird die Zahl der Opfer wieder steigen, weil nicht mehr genügend Polizisten vor Ort vorhanden sind.“

Damit auch erfolgreiche Polizeibehörden in den nächsten Jahren mehr Personal bekommen, hatte die GdP bereits im April ein eigenes Konzept zur Weiterentwicklung der BKV vorgelegt. Die GdP dringt darauf, dass die Erfordernisse aller drei Bereiche der Polizei – Wachdienst, Kri-minalitätsbekämpfung und Bereitschaftspolizei – berücksichtigt werden. Zudem fordert die GdP, dass die gestiegene Zahl der Bachelor-Absolventen bei der Polizei dazu genutzt wird, dass jede Polizeibehörde in diesem Jahr – wie zunächst auch vom Innenministerium geplant – zumindest eine Stelle mehr erhält als im vergangenen Jahr.

Sicherlich ist dies keine neue Erkenntnis für uns alle,
denn wir alle spüren die Personalmisere tagtäglich.

Blitzen rettet Leben

Der am 25.11.2011 vom Innenminister Ralf Jäger (SPD) angekündigte Ausbau der Verkehrsüberwachung findet die Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Autofahrer hassen Blitzer, aber sie übersehen dabei, dass Blitzen Leben rettet“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. Nach einer Studie der Deutschen Hochschule der Polizei haben Fußgänger, die mit Tempo vierzig von einem Auto angefahren werden, eine Überlebenschance von gerade einmal 50 Prozent. Nur zehn Stundenkilometer mehr und die Überlebenschance sinkt auf 20 Prozent. Ab Tempo 60 km/h liegt sie bei Null. „Das sind Fakten, die auch Raser zur Kenntnis nehmen müssen“, fordert Richter.

Für richtig hält die GdP zudem, dass die Polizei auch das Verhalten von Fußgängern und Radfahrern stärker in den Blick nimmt. „Für Fußgänger enden Unfälle oft tödlich, weil sie keinen Airbag haben. Aber sie sind nicht nur Opfer, sondern oft auch die Unfallverursacher.“

Für falsch hält die GdP dagegen die geplante Ausweitung von Geschwindigkeitskontrollen ohne Anhalten. „Wir müssen die Köpfe der Autofahrer erreichen, nicht deren Portemonnaie“, sagte Richter, „denn sonst rast jeder munter weiter, weil er hofft, nicht erwischt zu werden.“ Die Idee von Innenminister Jäger, Radarstellen vorher im Internet anzukündigen, werde diesen Trend sogar noch verstärken: „Weil jeder glaubt, wo nichts angekündigt ist, wird auch nicht geblitzt“.

Polizei betroffen von Freispruch des Hells-Angels Todesschützen

Berlin/Koblenz. Mit großer Bestürzung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Kenntnis genommen, den zunächst zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilten Angehörigen der „Hells Angels“ nun freizusprechen, der im März 2010 einen SEK-Beamten erschossen hatte. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Die Begründung des Freispruches in der Revision des Täters wirft viele Fragen auf. Das Urteil kann dazu führen, dass Schwerstkriminelle glauben, sie dürften durch Türen schießen, wenn die Polizei sie festnehmen will. Das ist ein ebenso fatales wie falsches Signal.“

Für die Gewerkschaft der Polizei sei es ein Skandal, dass ein führendes Mitglied einer als hochkriminell bekannten Rockerbande in den Besitz legaler Waffen kommen konnte. Witthaut: „Wir fordern, dass das zentrale Waffenregister unverzüglich eingerichtet wird. Erste Aufgabe wird es danach sein, zu prüfen, ob noch weitere Personen, die sich auch in der Öffentlichkeit als Mitglied einer Rockerbande zu erkennen geben, über legalen Waffenbesitz verfügen. Das Entwaffnen aller Mitglieder von kriminellen Motorradclubs muss das Ziel der Sicherheitsbehörden sein.“

Der Fall zeige erneut, in welch gefährliche Situationen alle Polizeibeamten, insbesondere Spezialkräfte im täglichen Dienst kommen können. Witthaut: „Auch vor dem Hintergrund des Freispruchs des Todesschützen gilt unser tiefes Mitgefühl den Angehörigen unseres erschossenen Kollegen.“

Nach Worten des rheinland-pfälzischen Landesvorsitzenden der GdP, Ernst Scharbach, herrscht in der Polizei des Landes nach dem Urteil eine tiefe Betroffenheit. Scharbach: „Offensichtlich hat man den Darstellungen des Hells-Angels-Bosses über den Tatablauf mehr Glauben geschenkt.“

Steuerklärungen von Polizeibeamten: Nachzahlungen drohen

euromuenzen.jpgDurch das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich zum 1. Januar der Abzug von Vorsorgeaufwendungen wesentlich geändert. Viele Kolleginnen und Kollegen, die in den zurückliegenden Wochen ihre Steuererklärung eingereicht haben, werden dies schmerzlich erfahren haben, da sie teilweise zu kräftigen Nachzahlungen herangezogen wurden.

Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass beim Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale abgezogen wird, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Beamte sowie auch Zeitsoldaten, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und – wenn sie nicht in der freien Heilfürsorge sind – nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag. Der Fehlbetrag zwischen der bereits abgezogenen Vorsorgepauschale (Erläuterung siehe die nachstehende detaillierte Information des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.) und den tatsächlich geleisteten Beiträgen führt dann zu Nachzahlungen.

Der Ratschlag des NVL lautet daher, dass betroffene Arbeitnehmer alle abziehbaren Versicherungen in der neuen Anlage „Vorsorgeaufwand“ sorgfältig eintragen sollten, um die Nachzahlungen möglichst gering zu halten oder zu vermeiden.

1. Mai 2011 - Das ist das Mindeste!

Die Präsenz der GdP Ennepe-Ruhr fand sowohl in Gevelsberg als auch in Hattignen positive Resonanz.

Die Polizei ist Garant unserer Inneren Sicherheit! Bei den Bürgerinnen und Bürgern haben wir einen hohen Stellenwert, denn wir sind rund um die Uhr erreichbar und zwar 7 Tage die Woche. Dies wird uns auch immer wieder von der Politik bestätigt.
Um dies aber garantieren zu können sind  gute Arbeitsbedingungen und insbesondere ausreichendes Personal erforderlich.

Der GdP Stand wurden in Gevelsberg vom Landrat Dr. Arnim Brux und vom MdL der SPD Huebrtus Kramer besucht; in Hattingen besuchte uns der MdL der SPD Rainer Bovermann.

Wir möchten uns bei allen Teilnehmern/innen der 1. Mai Veranstaltungen bedanken.

Bilder Gevelsberg

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Bilder Hattingen

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Nach einem Jahrzehnt mit realen Einkommensverlusten und einer von der Politik forcierten Umverteilung zu Gunsten der besser Verdienenden und der Unternehmen, machen die Gewerkschaften in Deutschland für mehr soziale Gerechtigkeit mobil: „Das ist das Mindeste. Faire Löhne. Gute Arbeit, Soziale Sicherheit“ lautet das Motto, unter dem Gewerkschaftsmitglieder am 1. Mai an zahlreichen Orten in NRW auf die Straße gehen.


Maipin.jpgSo auch die GdP Ennepe-Ruhr bei den 1. Mai Veranstaltungen in Gevelsberg und Hattingen.

Ihr seid an den GdP Ständen HERZLICH WILLKOMMEN!!


„Deutschland befindet sich wieder auf dem Wachstumspfad. Möglich gemacht haben das die Opfer der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Initiativen der Betriebsräte und das Engagement der Gewerkschaften. Sie haben dafür gesorgt, dass die Auswirkungen der Finanz-,

 

Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise begrenzt werden konnte. Jetzt, nachdem die Talsohle der Krise durchschritten ist, geht man ganz kühl wieder über zum neoliberalen ‚Business as Usual’ über“, kritisiert der DGB es in seinem Mai-Aufruf.

Die Gewerkschaften machen dagegen mobil. Sie fordern, dass die Politik gegen die Menschen - Ungerechtigkeit, falsche Lobbypolitik und Entsolidarisierung in unserer Gesellschaft - ein Ende haben muss.

 


Die GdP Ennepe-Ruhr wird mit einem Stand vertreten sein!

Gevelsberg – Vendomer Platz
Beginn 10.00 Uhr
Ansprechpartner vor Ort: Rainer Peltz


Hattingen - Krämersdorf
Beginn 10.00 Uhr
Ansprechpartner vor Ort: Rainer Sommer

Die Politik gegen die Menschen - Ungerechtigkeit, falsche Lobbypolitik und Entsolidarisierung in unserer Gesellschaft - muss ein Ende haben.

Das heißt:

  • Anständige Löhne, von denen man leben und eine Familie ernähren kann.
  • Sichere Arbeitsplätze, faire Bedingungen und respektvoller Umgang.
  • Arbeit, die nicht krank macht.
  • Arbeit, die mitbestimmt ist.
  • Arbeit, aus der sich eine lebensstandard- und mindestens existenzsichernde Rente ableitet. 

 

Bessere Erreichbarkeit beim LBV NRW durchgesetzt

In den vergangenen Monaten hat ist es auch bei der GdP Ennepe-Ruhr von vielen Kolleginnen und Kollegen immer wieder massive Beschwerden über die schlechte telefonische Erreichbarkeit, die Nichtbeantwortung von Mails und Briefen und über erhebliche Verzögerung bei der Anpassung von Gehaltszahlungen an die veränderte Lebenssituation von Beamten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) gegeben.

Diese Beschwerden haben wir unmittelbar dem GdP Landesbezirk weitergeleitet, der sich auch umgehend darum gekümmert hat.

Erst im Herbst vergangenen Jahres hatte sie durch massiven öffentlichen Druck erreicht, dass die Bezüge der Kommissaranwärterinnen und -anwärter nicht erst mit monatelanger Verspätung ausgezahlt werden.

Jetzt hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) in Gesprächen mit dem DGB eine grundsätzliche Lösung des Problems zugesagt.

Damit Eingaben in Zukunft zeitnah bearbeitet werden können, soll das LBV personell aufgestockt werden. Vorgesehen sind unter anderem fünf Vollzeitstellen für Juristen in der Sachbearbeitung und zehn zusätzliche Kräfte zur Verstärkung der Telefonzentrale.

Diese Zusage hat die SPD-Landtagsfraktion gestern in einem Gespräch mit Mitgliedern des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands der GdP (GVS) noch einmal ausdrücklich bestätigt.

 

Beamten-Info „Finanzminister macht DGB Zusagen“ zum Download

Schimmel statt Kamellen

schimmelschnitzel.jpgAm Karnevalswochenende sind nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erneut Polizisten mit verdorbenen Lebensmitteln beliefert worden. Für die Polizisten, die beim Rosenmontagszug in Gelsenkirchen eingesetzt waren, gab es statt Kamellen nur verschimmelte Putenschnitzel und Schokoriegel, deren Haltbarkeit seit Wochen abgelaufen ist.

Die GdP sieht wegen des erneuten Schimmelskandals Innenminister Ralf Jäger (SPD) in der Verantwortung. „Bereits seit Monaten machen wir den Innenminister darauf aufmerksam, dass Polizisten bei Großeinsätzen immer wieder mit verdorbenen Lebensmitteln beliefert werden, ohne dass sich daran etwas ändert“, klagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.

Wegen der dauernden Belieferung mit verdorbenen oder bereits abgelaufenen Lebensmitteln fordert die GdP eine Rückkehr der polizeieigenen Einsatzküchen. „Verantwortlich für den Skandal sind nicht einzelne schwarze Schafe unter den Caterern, sondern die Privatisierung der Einsatzverpflegung. Deshalb fordern wir eine Rückkehr der Einsatzküchen“, sagte Richter.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die GdP mehrfach über verdorbene Lebensmittel bei Polizeieinsätzen geklagt. Erst im September war einem der beteiligten Caterer fristlos gekündigt worden, nachdem beim Zweitligaspiel VFL Bochum gegen FC Augsburg rohe Putenschnitzel an die Polizisten ausgegeben wurden. Zuvor hatte die GdP über Blutanhaftungen an der Einsatzverpflegung und über verschimmelte Schnitzel geklagt. „Die Häufigkeit der Qualitätsmängel macht deutlich, dass die noch von Schwarz/Gelb auf den Weg gebrachte Privatisierung der Einsatzküchen ein Fehler war“, hatte der GdP-Landesvorsitzende bereits im vergangenen Jahr erklärt.

Sicherheitslücke bei Polizeiwaffe wird endlich geschlossen

waffenp99.jpgMit Erleichterung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums reagiert, die Abzugsfedern an allen 46 000 Polizeipistolen in NRW auszutauschen.

Bei der 2005 eingeführten neuen Pistole vom Typ Walter P 99 ist es nach Informationen der GdP in den vergangenen Jahren zu mindestens 120 Schussausfällen gekommen. Verantwortlich dafür waren ein Konstruktionsfehler der Abzugsfeder, die den hohen Belastungen des Schießbetriebs nicht stand hält, sowie Fehler in der mitgelieferten Munition.

„Die neue Polizeiwaffe ist wesentlich sicherer als Ihr Vorläufermodell, aber jedes Schussversagen kann tödlich enden“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Arnold Plickert. „Deshalb ist es gut, dass die Abzugsfedern jetzt ausgetauscht werden.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die GdP auf einen Austausch der bruchanfälligen Feder gedrungen. Die GdP fordert zudem, dass auch die Munition für die Polizeipistole ausgetauscht wird. „Bisher ist es nur in Übungssituationen zum Zündversagen der Waffen gekommen, aber das war nur Zufall. Deshalb muss auch die Munition ausgetauscht werden, sobald die Ersatzmunition alle notwendigen Tests bestanden hat.“

GdP will Rechtsklarheit bei den Bereitschaftszeiten

Nach dem Castor-Transport im November vergangenen Jahres hatte Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf Drängen der GdP für die Einsatzkräfte aus NRW die gesamte Zeit von der Abfahrt zum Einsatzort bis zur Rückkehr nach NRW als Arbeitszeit anerkannt. Bei anderen Großeinsätzen wurden auch in NRW die Bereitschaftszeiten, in denen die Einsatzhundertschaften vor Ort sind, ohne aktiv tätig zu werden, nur zum Teil als Arbeitszeit vergütet.

Für die GdP ist das völlig inakzeptabel. Sie hat den Innenminister deshalb aufgefordert, verbindlich zu erklären, wie er auf das Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg reagieren will, nachdem Bereitschaftszeiten bei heimatfernen Großeinsätzen zur Arbeitszeit zählen.

Geklagt hatte in dem von der GdP unterstützten Musterverfahren ein niedersächsischer Polizeibeamter, dem während des Castor-Transportes 2005 für 32 Stunden Bereitschaftsdienst lediglich 8 Stunden als Freizeitausgleich gewährt worden waren. Das OLG Lüneburg hatte diese Praxis für rechtswidrig erklärt. Für den Bereitschaftsdienst sei in vollem Umfang Freizeitausgleich zu gewähren.

In der Begründung hatte das OVG Lüneburg erklärt: “Es ist (…) unzulässig, die geleisteten Bereitschaftsdienste hinsichtlich des Freizeitausgleiches anders als Volldienst zu behandeln, wenn der Bereitschaftsdienst in Form persönlicher Anwesenheit am Arbeitsplatz geleistet wird und der Beamte jederzeit während des Bereitschaftsdienstes dem Dienstherrn zur Verfügung stehen muss, um sofort seine Leistung erbringen zu können.“

Die Entscheidung des OLG Lüneburg ist noch nicht rechtskräftig

Oberverwaltungsgericht erkennt Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten an

Als einen großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei als rechtswidrig entschieden hat.

GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Wir haben es immer als Unrecht empfunden, dass Polizeibeamte zum Beispiel beim Castor-Transport tage- und nächtelang von zu Hause weg sind, nicht die volle Zeit der Abwesenheit als Dienstzeit angerechnet bekommen. So erhielten sie die so genannten Ruhezeiten, in denen sie aber jederzeit alar-miert werden konnten, nur zu einem geringen Teil vergütet.“

Es sei aber, so der GdP-Chef weiter, sicher ein Unterschied, zu Hause ungestört im Bett zu liegen, als auf einer Pritsche in einem Mannschaftscontainer jederzeit in die Stiefel geru-fen zu werden.

Die Gewerkschaft der Polizei hatte in diesem Musterprozess einen Polizeibeamten unterstützt. Der Beamte hat in der Berufung vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht Lüne-burg am Dienstag, 25. Januar 2011, Recht bekommen.

Witthaut: „ Das Urteil hat Signalwirkung, weil überall in der Bundesrepublik bei Großeinsätzen Kolleginnen und Kollegen auch während der Bereitschaftsdienste jederzeit dem Dienstherrn zur Verfügung stehen müssen um sofort ihre Leistung erbringen zu können. Wir fordern deshalb, dass die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern schnellstmöglich diese Entscheidung zu Gunsten unserer Kolleginnen und Kollegen umsetzen.“

Die Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst in Niedersachsen beinhalte Rechtsfehler, teilte das Gericht mit. Auf der Grundlage dieser Regelung aus dem Jahr 1992 wurde der Bereitschaftsdienst von Polizisten bisher nur mit 25 Prozent auf die regelmäßige Arbeitszeit angerechnet. (Az.: 5 LC 178/09).

Banken müssen die Kosten selber tragen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass die Banken die Kosten für die Fotos aus den Überwachungskameras, die sie bei EC-Kartenbetrug oder einem Banküberfall der Polizei zu Fahndungszwecken zur Verfügung stellen, selber tragen. „Dass Banken von der Polizei für die Überlassung der Fotos aus den Überwachungskameras eine Gebühr verlangen, ist absurd“, kritisierte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter. „Die Polizei sorgt dafür, dass die in den Bankräumen begangenen Straftaten verfolgt werden. Dafür kann sie den Banken nicht auch noch Geld bezahlen.“

Auch im Ennepe-Ruhr-Kreis erheben einige Banken für die Auskünfte Kosten, so Rainer Peltz – Vorsitzender GdP EN.

Nach Erkenntnissen der GdP ist der Missbrauch von EC-Karten in den vergangenen Jahren auch deshalb sprunghaft angestiegen, weil es in den meisten Banken kaum noch Personal gibt. „Der EC-Kartenmissbrauch wird immer risikoloser. Dieser Entwicklung können wir nur dann Einhalt gebieten, wenn die Banken endlich mehr Geld in die Sicherheit ihrer Geldautomaten investieren, statt sich darauf zu konzentrieren, wie sie die Kosten der Strafverfolgung auf die Steuerzahler abwälzen können“, sagte Richter.

Um zu verhindern, dass die Banken der Polizei die Fotos aus den Überwachungskameras in Rechnung stellen können, müsse notfalls das Zeugenentschädigungsgesetz geändert werden.

Geplante Dienstrechtsreform muss mehr Mitbestimmung bringen

Der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hat die Landesregierung aufgefordert, bei der von ihr angekündigten Dienstrechtsreform für den öffentlichen Dienst die Frage der Mitbestimmung nicht auszuklammern. „In den vergangenen Jahren haben die Beamten immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Reformen für sie mit Nachteilen verbunden waren", kritisierte Richter auf der heutigen Personalrätekonferenz des DGB in Düsseldorf. „Mit dieser unseligen Praxis muss endlich Schluss sein. Wer als Polizeibeamter jeden Tag die Demokratie auf der Straße verteidigt, hat ein Recht darauf, dass demokratische Grundprinzipien auch dann gelten, wenn es um den eigenen Arbeitsplatz geht."

Zudem forderte Richter, dass die Landesregierung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes deutlich stärkt. „Aufgrund des demografischen Wandels werden wir in den kommenden Jahren einen verstärkten Wettbewerb um die besten Köpfe bekommen. Das gilt auch für die Polizei", erklärte Richter. „Deshalb muss die Politik mehr unternehmen, um den Polizeiberuf attraktiv zu halten." Ausdrücklich erinnerte Richter daran, dass die Beamten in NRW in den vergangenen zehn Jahren bereits 36 Veränderungen ihrer Besoldungsbedingungen erfahren haben, die mit Einkommenseinbußen verbunden waren. Abschläge gab es nicht nur bei der Besoldung, sondern auch bei der Unterstützung im Krankheitsfall und bei der Altersversorgung.

Zuvor hatte auch der Berliner Dienstrechtsexperte Prof. Dr. Ulrich Battis auf der Personalrätekonferenz des DGB davor gewarnt, den zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte im öffentlichen Dienst zu unterschätzen. Andere Länder, die bereits eine Dienstrechtsreform in Angriff genommen haben, seien in dieser Frage erheblich weiter, erklärte Battis in Düsseldorf. 

 

Durchbruch beim Deckelungsbeschluss !!

Aufhebung des Beförderungsstaus im gehobenen Dienst

Eines der dicksten Bretter der letzten Jahre ist durchbohrt: Die Landesregierung hat in den Haushaltsberatungen für 2010 beschlossen, den sogenannten Deckelungsbeschluss für die Spitzenfunktionen des gehobenen Dienstes zum Teil aufzuheben. Erste zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten soll es bereits in diesem Jahr geben.
Im Einzelnen bedeuten die jetzt getroffenen Entscheidungen des Kabinetts Folgendes:

  • 300 zusätzliche Planstellen im Bereich A 12 in sechs Jahresschritten von jeweils 50 Stellen, verteilt über die Jahre 2009 bis 2014,
  • 150 zusätzliche Planstellen im Bereich A 13 in ebenfalls sechs Jahresschritten von jeweils 25 Stellen von 2009 bis 2014.

Nimmt man die Gesamtzahl aller zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten in den Blick, dann wird deutlich, dass von der partiellen Aufhebung des Deckelungsbeschlusses in den kommenden Jahren insgesamt 600 Kolleginnen und Kollegen profitieren. Denn neben den 300 zusätzlichen Planstellenstellen in A12 werden weitere 150 Planstellen in dieser Besoldungsgruppe frei, wenn die bisherigen Stelleninhaberinnen und -inhaber nach A 13 aufsteigen und ihre Stellen nachbesetzt werden können. Zu den insgesamt 450 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten nach A12 kommen 150 zusätzlichen Planstellen in A 13 hinzu.

Landesvorsitzender Frank Richter wertete die Entscheidung der Landesregierung als „ein richtiges Signal und einen guter Tag für die Polizei des Landes NRW: Die Übernahme von Führung, die besondere Qualifizierung in Fachbereichen sowie eine qualifizierte Sachbearbeitung müssen sich auch bei der Polizei lohnen und bezahlt machen“, betonte Richter.


Die GdP hat die Ankündigung von Innenminister Ingo Wolf, bis 2014 bei der Polizei 450 zusätzliche Stellen im Bereich A 12 sowie 150 zusätzliche Stellen im Bereich A 13 zu schaffen, als „längst überfällig Entscheidung“ begrüßt. „Die GdP fordert bereits seit Jahren die Aufhebung des Deckelungsbeschlusses, mit dem die Landesregierung die Zahl der Planstellen bei der Polizei im Bereich A 12 und A 13 künstlich niedrig hält“, erklärte der stellvertretende GdP-Vorsitzende Herbert Uebler. „Dass die Landesregierung jetzt endlich erkannt hat, dass Polizeibeamte bei der Übernahme von Leitungsfunktion entsprechend ihrer Aufgabe bezahlt werden müssen, ist ein wichtiger Erfolg der GdP“, betonte Uebler.

Die ersten zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten nach A12 und A 13 sollen im April diesen Jahres im Rahmen eines Nachtragshaushalts bereitgestellt werden. Die letzten der mindestens 600 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten sollen bis spätestens 2014 realisiert sein. Nach einer Absprache zwischen dem Innenministerium und der GdP sollen die zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten entsprechend der geltenden Funktionszuordnung für den gehobenen Dienst in den Kreispolizeibehörden verteilt werden.

Das Innenministerium will die zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten haushaltsneutral durch eine Streckung der Beförderungsmöglichkeiten nach A 11 finanzieren. Trotz der Streckung wird es jährlich bis 2014 mindestens 1000 Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 sowie weitere mindestens 1000 Beförderungsmöglichkeiten nach A 11 geben. Die Gesamtzahl aller Beförderungen wird 2009 bei der Polizei in NRW damit erneut mehr als 5000 betragen.

Die Beförderungen aus dem Haushalt 2009 werden aufgrund der verzögerten Verabschiedung des Landeshaushalts spätestens ab März ausgesprochen.


Das Übel an der Wurzel packendeckelungsbeschluss.jpg

Es gibt ein krasses Missverhältnis zwischen den im Landeshaushalt ausgewiesenen Planstellen für die Polizei nach A12/A13 und den entsprechend zu bewertenden Funktionen im Polizei-dienst.

Die GdP fordert, dass damit Schluss ist und endlich Berufsperspektiven und Karrierechancen ausreichend gefördert werden.

Die GdP fordert, dass bei uns in Nordrhein-Westfalen Worte und Wirklichkeit übereinstimmen.

Die GdP fordert, dass bei uns in Nordrhein-Westfalen qualifizierte Arbeit gerecht bewertet wird.

Die GdP will das Übel an der Wurzel packen. Wir haben eine klare Forderung:

Der Deckelungsbeschluss muss weg.


Und: Wir wollen, dass alle davon profitieren. Wir wenden uns entschieden gegen Versuche, die einen gegen die anderen in Stellung zu bringen. Wir alle haben gemeinsame Interessen. Wir haben eine Aufgabe. Wir sind eine Polizei.

Die GdP kämpft für die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen, in allen Bereichen der Poli-zei. Die Welt hat sich verändert, auch innerhalb der Polizei. Es kommt jetzt darauf an, mit der Zeit zu gehen, denn wir stehen vor neuen Herausforderungen und vor neuen Aufgaben.

Ein zeitgemäßes und ein gerechtes Besoldungssystem orientieren sich nach unserer Überzeugung an den Aufgaben. Es orientiert sich nicht an starren Stellenplänen.

Einen konstruktiven Ansatzpunkt dafür sehen wir mit dem Beschluss der politischen Mehrheit, in den jetzt vor uns liegenden vier Jahren 4400 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter einzu-stellen. Diese Entscheidung war gut. Jetzt muss der zweite Schritt folgen.

Die 4400 neuen Stellen müssen durchgeschlüsselt werden.

Wir fordern: 300 A 12 Stellen und 150 A13 Stellen!

 

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Blockadehaltung von CDU und FDP ist Schlag ins Gesicht der Polizei

Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert massiv die Weigerung von CDU und FDP die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage wieder herzustellen. „Öffentlich präsentieren sich CDU und FDP gerne als Hüter der inneren Sicherheit, aber wenn es darum geht, Polizeibeamte finanziell für die gesundheitlichen Einschränkungen zu entschädigen, die sie auf Grund der besonderen Belastungen ihres Berufes auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst hinnehmen müssen, zieht sich die Landesregierung aus Ihrer Verantwortung zurück“, kritisiert GdP-Vorsitzender Frank Richter. „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Polizeibeamten, die jeden Tag ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben riskieren, um das Leben anderer Menschen zu retten.“
Die Polizei- und Feuerwehrzulage ist 1971 eingeführt worden, um die besonderen beruflichen Belastungen von Polizeibeamten und Feuerwehrleuten zumindest teilweise auszugleichen. Seit Anfang des Jahres wird die Zulage auf Grund einer Entscheidung des Bundestages nur noch während des aktiven Dienstes gezahlt, aber nicht mehr bei der Berechnung des Pensionsanspruchs im Alter berücksichtigt.

Seit der Föderalismusreform I sind die Bundesländer für die Besoldung und Versorgung ihrer Beamten zuständig. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb in einem Antrag gefordert, dass Nordrhein-Westfalen dem Vorbild von Bayern folgt und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage wieder herstellt. „Dass die CDU/FDP-Koalition diesen Antrag in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses niedergestimmt hat, ist ein Skandal“, kritisiert Richter. „Die Landesregierung lässt die Polizeibeamten gerade dann im Stich, wenn sie im Alter den Schutz des Staates, für den sie sich jahrzehntelang aufgeopfert haben, besonders dringend brauchen.“

Noch im August hatten bei einer Landtagsanhörung zahlreiche Experten einhellig die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage gefordert. Auch sie hatten darauf hingewiesen, dass sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Polizei- und Feuerwehrberuf einhergehen, bis weit in das Pensionsalter auswirken. Die Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage sei deshalb willkürlich.

Frank Richter: Land muss Fehlentscheidung des Bundes korrigieren

„Die Landesregierung hat der Föderalismusreform zugestimmt, weil sie die Zuständigkeit für die Besoldung und Versorgung ihrer Beamten haben wollte. Jetzt muss sie auch den Mut haben, die Fehlentscheidung des Bundes bei der Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage zu korrigieren“ – das hat der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter während einer gemeinsamen Anhörung des Finanz-, des Verwaltungsstrukturreform- und des Innenausschusses des Landtags gefordert. Grundlage der Anhörung, an der auch rund 250 uniformierte Polizeibeamte und Feuerwehrleute teilgenommen haben, war ein Antrag der SPD-Fraktion zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage.

In der Anhörung hatten die geladenen Experten, darunter Vertreter von ver.di und GdP, aber auch Feuerwehrseelsorger und Kriseninterventionsexperten der Polizei, nahezu einhellig noch einmal darauf hingewiesen, dass die Feuerwehr- und Polizeizulage keine klassische Funktionszulage ist, die an die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe gebunden ist, sondern ein finanzieller Ausgleich für die besonderen Belastungen, denen Feuerwehrleute und Polizisten im Berufsalltag ausgesetzt sind. Weil diese Belastungen bis in die Pensionszeit weiterwirken – als Spätfolgen jahrzehntelanger Nacht- und Wechseldienste und oft traumatisierender Erlebnisse – muss die Zulage nach Meinung der Experten auch beim Pensionsanspruch berücksichtigt werden.

In seiner mündlichen Stellungnahme hat der GdP-Vorsitzende Frank Richter darauf hingewiesen, dass bereits die damalige Begründung des Bundestags, die Polizei- und Feuerwehrzulage nur als Funktionszulage zu bewerten, die bei der Berechnung des Pensionsanspruchs nicht berücksichtigt werden müsse, falsch gewesen ist. „Diese Begründung“, so Richter, „war vorgeschoben. Die Entscheidung war rein finanzpolitisch begründet.“ Dieses Vorgehen widerspreche aber dem Anspruch der Politik auf Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit. „Diese Fehlentscheidung“, fordert Richter, „kann das Land jetzt korrigieren.“

Richter widersprach zudem ausdrücklich Überlegungen, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage lediglich bis zu einer bestimmten Gehaltsgruppe wieder herzustellen. „Die besonderen Belastungen wirken nicht nur über den Eintritt in den Ruhstand hinaus, sondern sie machen auch nicht bei bestimmten Besoldungsgruppen halt“.


Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in der schriftlichen Stellungnahme für die Landtagsanhörung am 21. August ihre Forderung bekräftigt, die Ende 2007 ausgelaufene Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage wieder herzustellen. „Polizeibeamtinnen und -beamte arbeiten in menschlichen Grenzbereichen und in widersprüchlichem Lebensrhythmus im durchgehenden Wechselschichtdienst“ heißt es in der Stellungnahme der GdP.

Erhebungen hätten den Verdacht verstärkt, dass die massiven Stressfaktoren des Polizeidienstes nicht nur zu massiven Gesundheitsbelastungen, sondern auch einer Verkürzung der Lebenserwartung von Polizeibeamten führen. Weil die Polizeizulage eine materielle Entschädigung für dienstbedingte Belastungen ist, die sich auch nach dem Ende der aktiven Dienstzeit auswirken, muss sie nach Meinung der GdP auch in Zukunft bei der Berechnung des Pensionsanspruchs berücksichtigt werden.

Ausdrücklich verweist die GdP in ihrer Stellungnahme auf das Bundesland Bayern, wo die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage weiter in Kraft ist

Schriftliche Stellungnahme des GdP-Landesbezirks NRW zur Landtagsanhörung zur Feuerwehr- und Polizeiumlage am 21.08.2008 in Düsseldorf (Auszug)

Die Polizeizulage wurde 1990 durch die Vorbemerkung Nr. 3 a zur Besoldungsordnung A und B ruhegehaltsfähig. Abweichend von dem Versorgungsgrundprinzip der Anknüpfung an das zuletzt bezogene Gehalt wurden seinerzeit verschiedene Stellenzulagen nach 10-jährigem Bezug für ruhegehaltsfähig erklärt, also unabhängig davon, ob sie beim Eintritt in den Ruhestand noch zustanden oder nicht.

Die Einbeziehung in die Ruhegehaltsfähigkeit ist damit begründet worden, dass diese Zulagen, die sich auf Bereiche besonders erhöhter Anforderungen und Belastungen beziehen, meist über lange Zeiten des Berufslebens hin bezogen wurden und damit ein Bezügebestandteil sind, der den Lebenszuschnitt des Beamten und seiner Familie mit prägt. Es wäre eine unbillige Härte, wenn dieser Gehaltsbestandteil bei der Berechnung des Ruhegehaltes unberücksichtigt bliebe (Bundestagsdrucksache 11/6542).

Die vorgenannte Vorbemerkung Nr. 3a wurde durch das Versorgungsreformgesetz 1998 mit Wirkung vom 01.01.1999 aufgehoben. Der Gesetzgeber hat damit den vor 1990 bestehenden Regelungszustand wieder hergestellt. Nach der Gesetzesbegründung folgt der Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit daraus, dass die Stellenzulagen – anders als die Amtszulagen – nicht Bestandteil des Grundgehaltes sind und nur für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion gewährt werden, die mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand entfällt. Gleichzeitig mit dem Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit ist aus Gründen des Vertrauensschutzes mit § 81 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz eine Übergangsregelung eingeführt worden. Danach gelten die bis zum 31.12.1998 geltenden Bestimmungen für die Besoldungsgruppen A1 bis A9 bei einer Zurruhesetzung bis zum 31.12.2010 und für die übrigen Besoldungsgruppen bei einer Zurruhesetzung bis zum 31.12.2007 fort.

Die vorgebliche Vertrauensschutzregelung erscheint willkürlich, da jeder Beamte und jede Beamtin, die nach dem 01.01.1990 das Beamtenverhältnis begründet hatten, dieses Vertrauen auch haben dürften. Interessanterweise hat sich auch der Innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion deutlich für die Beibehaltung Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ausgesprochen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Land Bayern beschlossen hat, den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit zunächst bis 2010 auszusetzen. Nicht nur die sogenannte Vertrauensschutzregelung, sondern auch die Begründung zur Aufhebung der Ruhegehaltsfähigkeit ist nicht schlüssig, da die besonderen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes sich in den Ruhestand hinein gesundheitlich negativ auswirken und somit auch die Lebensqualität und Lebenserwartung eines Polizeivollzugsbeamten negativ berühren.

Zu Frage 1, 2 und 3 (besondere Belastung von Feuerwehrleuten und Polizeibeamten): Die Polizeibeamtinnen und –beamten arbeiten in menschlichen Grenzbereichen und in widersprüchlichem Lebensrhythmus im durchgehenden Wechselschichtdienst. Aufgrund eigener Erhebungen ist der Eindruck entstanden, dass die massiven Stressoren allem Anschein nach zu einer drastischen Verkürzung der Lebenserwartung führen. U.E. wirken folgende Stressoren: - lebensbedrohliche Einsätze - Tod von Kollegen - Tod von Kindern - Großlagen - bizarre Selbstmordfälle - Konfrontation mit gewalttätigen Menschenmengen - schwere Verbrechen - innerlich permanent in Alarmbereitschaft - Mordkommissionen haben ständig zu tun mit menschlichen Abgründen, Leichen von Frauen, Männern, Kindern - im Bereich der häuslichen Gewalt und der Sexualstraftaten müssen wir mit gequälten, mißhandelten und mißbrauchten Frauen und Kindern umgehen - bei einem Einbruch treffen wir auf Menschen in einer für von ihnen empfundenen Ausnahmesituation, mit Ängsten, Menschen, die teilweise traumatisiert sind - bei schweren Verkehrsunfällen treffen wir auf Schwerstverletzte, Tote - wir müssen Todesnachrichten überbringen Familien der Wechselschicht- und Außendienstbeamten sind in hohem Maße davon betroffen, mit der Folge überproportional hoher Scheidungsraten. Diese beispielhaft genannten Stressoren führen zu der Annahme, dass dadurch die Lebensenergien schneller verbraucht sind und dass Polizeibeamtinnen und -beamte deswegen früher sterben. Es gibt den begründeten Anfangsverdacht, dass die Umstände der Berufsausübung zu einer Verkürzung der Lebenszeit führen. Um hier Gewißheit herzustellen, ist es dringend geboten, entsprechende Erhebungen durchzuführen. Finanzpolitische Probleme dürfen nicht zu Lasten der Polizeibeamtinnen und -beamten gehen, die mit ihrem täglichen Einsatz ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden leisten.

Zu Frage 5 (finanzielle Folgen einer Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit):
Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage würde im Jahre 2008 fast nichts kosten, da aufgrund der Hinausschiebung der besonderen Altersgrenze nahezu niemand in den Ruhestand versetzt wird, mit Ausnahme des Personenkreises nach § 192 Abs. 3 LBG. Für die Jahre 2009 bis 2014 stehen rein statistisch jeweils 660, 693, 719, 731, 767 und 940 Zurruhesetzungen im Polizeibereich an, wobei natürlich die Sterberate der vor Ende 2007 in den Ruhestand getretenen nicht prognostizierbar ist.

Zu Frage 8 (finanzpolitische Vertretbarkeit der Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit): Wir haben den Antrag so verstanden, dass es hier nicht um eine finanzpolitische Vertretbarkeit geht, sondern um eine angemessene materielle Entschädigung für dienstbedingte Belastungen, die über die Pensionierung hinaus wirken.

Zu Frage 9, 10 und 11 (Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit in anderen Bundesländern):
Nach unseren Informationen sind im Vorfeld der anstehenden Landtagswahlen und des drohenden Mehrheitsverlustes der Regierungspartei im Land Bayern die Stichtage für den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage vorerst hinausgeschoben worden.

Zu Frage 12 (Nachwirkungen der besonderen Belastungen während des Ruhestands): Die Polizeizulage dient dem finanziellen Ausgleich für die besonderen Belastungen des Polizeidienstes (siehe Stellungnahme zu den Fragen 1 bis 3) und ist als Teil der Besoldung eigentlich in die Besoldungstabelle zu integrieren. Ein Einbau in die Besoldungstabelle würde aber die „Tabellenlandschaft“ zersplittern, so dass die bisherige Verfahrensweise sinnvollerweise weiter fortgeführt werden sollte. Dem Grundsatz einer amtsbezogenen Versorgung und der grundsätzlichen Bindung der Versorgung an die Besoldung folgend, ist die Polizeizulage als amtsprägende Zulage wieder uneingeschränkt ruhegehaltsfähig zu gestalten.

Zu Frage 14 (Zielsetzung der Zulage):
Abmilderung besonderer dienstlicher Belastungen, die, wie oben dargestellt, in den Ruhestand hineinreichen.

Zu Frage 15 (Analogie zur Schichtzulage):
Nein. Während die Polizeizulage sich auf die oben dargestellten besonderen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes erstreckt, ist die Schichtzulage ein Ausgleich für eine zusätzliche Belastung innerhalb dieser Dienstverrichtung.

Zu Frage 17 (vermutliche Entscheidungsgründe der damaligen Bundesregierung für die seinerzeitige Aufhebung der Ruhegehaltsfähigkeit):
Die Vorbemerkung Nr. 3a wurde durch das Versorgungsreformgesetz 1998 mit Wirkung vom 01.01.1999 aufgehoben. Nach der Gesetzesbegründung folgt der Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit daraus, dass die Stellenzulagen – anders als die Amtszulagen – nicht Bestandteil des Grundgehaltes sind und nur für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion gewährt werden, die mit dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand entfällt.

Zu Frage 18 (Sinnhaftigkeit einer grundsätzlichen Novellierung des Besoldungsrechts an Stelle des „Herumdokterns“ an einzelnen Zulagen):
Eine politische Entscheidung über die Fortsetzung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ist nicht abhängig von einer grundsätzlichen Novellierung des Besoldungs- und Versorgungsrechts und sollte auch zunächst nicht damit verknüpft werden.

Am 21. August findet im Landtag gegen 11.00 Uhr eine Landtagsanhörung in Sachen Polizeizulage/Feuerwehrzulage statt.

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk NRW will das Thema im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen positiv begleiten.

Wer es vergessen haben sollte: die Polizeizulage ist seit Beginn des Jahres nicht mehr ruhegehaltsfähig!!! Wieviel dadurch jeder an Pension verlieren wird, kann sich jeder selbst ausrechnen.

Aus diesem Grund bitten wir um Teilnahme an der Anhörung, möglichst in Uniform. Hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmer geht es nicht darum, eine Demo im Landtag abzuhalten - was natürlich auch nach den gesetzlichen Bestimmung nicht  möglich ist -, sondern Präsenz der GdP-Mitglieder zu zeigen, um unserer Sache Nachdruck zu verleihen. Der Landesbezirk will mit ca. 200 Kolleginnen/Kollegen Farbe in den Landtag bringen, so sind wir nicht zu übersehen und hoffen damit entsprechend Druck aufbauen zu können.

Die anfallenden Fahrtkosten werden von der Kreisgruppe übernommen (Fahrgemeinschaften oder ÖPNV).

Wer also an dieser Veranstaltung im Landtag teilnehmen möchte, bitte sofort bei mir melden!!!

GdP kämpft für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Über den von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag mit der Forderung „Feuerwehr- und Polizeizulage müssen wieder ruhegehaltsfähig werden“ wurde am 15.05.08 im Plenum des Landtags diskutiert. Um den Abgeordneten deutlich zu machen, wie wichtig diese Forderung nach Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit dieser Zulagen den Kolleginnen und Kollegen bei Polizei und Feuerwehr sind, nahmen auf Einladung der SPD-Fraktion ca. 250 Polizisten und Feuerwehrleute an dieser Debatte als Zuhörer teil.
Während sich die Sprecher von SPD und Grünen vehement für die Beibehaltung der Ruhegehaltsfähigkeit dieser Zulagen einsetzten, lehnten Finanzminister Linssen und die Sprecher von CDU und FDP diese Forderung unter Hinweis auf die Finanzlage des Landes ab. Offensichtlich hatten die Sprecher der Regierungskoalition vergessen, dass das Land allein in diesem Jahr Steuermehreinnahmen von mehr als 8 Milliarden Euro erhält.

Auf Vorschlag der GdP wird die SPD-Fraktion im Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung beantragen. Damit erhalten GdP und Ver.di noch einmal die Gelegenheit, den Abgeordneten die Argumente für die Beibehaltung der Polizei- und Feuerwehrzulage zu erläutern.

GdP-Fußballforum: Fußball in NRW – gemeinsam gegen Gewalt

Veranstaltung des Landesbezirks "GdP-Fußballforum: Fußball in NRW – gemeinsam gegen Gewalt"fussball2011.jpg

Mehr als 8000 Strafverfahren hat es in der Saison 2009/2010 – für 2010/2011 liegen noch keine Zahlen vor – allein in den oberen vier Fußballligen gegeben, von der 1. Bundesliga bis zur Regionalliga. Zehn Jahre zuvor waren es noch 3493. Die Folge: Alleine in der 1. und 2. Bundesliga wurden 784 Personen verletzt. 277 Mal traf es Unbeteiligte, 219 Mal Polizisten. Und die Brutalität rund um den Fußball nimmt zu. Für den GdP-Landesbezirk war diese besorgniserregende Entwicklung Grund genug, alle Beteiligten – Einsatzleiter der Polizei und Vertreter von Faninitiativen und Vereinen, Verantwortliche des DFB und des Innenministeriums – am 28. September zu einem eintägigen Fußballforum in das Kölner RheinEnergieStadion einzuladen.

Ziel des Fußball-Forums waren nicht gegenseitige Schuldzuweisungen, sondern die gemeinsame Suche nach Lösungen. „Fußball ist nicht nur die schönste Nebensache der Welt, sondern er trägt wesentlich zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei“, erklärte bereits zum Beginn des Fußball-Forums GdP-Landesbezirksvorsitzender Frank Richter. Umso unverständlicher sei es, „dass viele Vereine einfach wegschauen, wenn es aus den Reihen der eigenen Fans zu immer brutaleren Gewalttaten kommt“. Die GdP will das ändern. „Wir stehen für weniger Gewalt in den Stadien und in ihrem Umfeld. Wir stehen für eine Abrüstung bei den Fußballspielen – auf beiden Seiten“, erklärte Richter.

Sorge bereiten der GdP vor allem die Ultras. Die Ultras sorgen durch ihre spektakuläre Inszenierungen, durch Fahnen und Gesänge in den Stadien für die richtige Fußballatmosphäre. Bleiben sie weg, kommt erst gar keine Stimmung auf. In vielen Vereinen werden die Ultras deshalb hofiert. Sie genießen gegenüber anderen Fangruppen besondere Privilegien, dürfen zum Beispiel ihre Fahnen und Transparente im Stadion aufbewahren. Aber von den Ultras geht auch die meiste Gewalt aus. Sie sind verantwortlich für den Großteil der immer brutaleren Übergriffe auf die Fangruppen anderer Vereine und auf die Polizei. Taucht am Rande eines Fußballspiels oder im Umfeld der Stadien ein Polizist auf, ist das für viele Ultras Grund genug, sofort zur Gewalt überzugehen. Eine Gesprächskultur zwischen beiden Seiten, die die Gewaltausbrüche verhindern könnte, gibt es nicht.

Auch Rainer Mendel, Fan-Beauftragter des 1. FC Köln, vertritt gegenüber den Ultras eine differenzierte Haltung. „Hohe Emotionalität gepaart mit Wettkampf und mit dem Druck einer Massenveranstaltung, vielleicht auch unter dem Einfluss von Alkohol und nach der Enttäuschung einer Niederlage, können für einzelne zu einem unberechenbaren Cocktail werden. Ein Cocktail, der in Gewalt, Aggressivität und gezielte Attacken gegen gegnerische Fans umschlagen kann“, betonte er während des Fußballforums.

Wie die Sprachlosigkeit zwischen Ultras und Polizei aufgebrochen werden kann, und ob das überhaupt geht, war deshalb eines der zentralen Themen des Forums. „Die Ultras sind Teil einer Protestkultur, die sich gegen die immer stärkere Kommerzialisierung des Fußballs zur Wehr setzten. Sie sehen sich als die wahren Fans“, betonte auf dem Forum Fußballexperte Manni Breuckmann. Sie würden Freiräume für sich fordern, und wären nur schwer für einen Dialog mit der Polizei zu gewinnen. Beim Thema Pyrotechnik dürfte das sogar ganz schwierig werden.

Auch Bernd Heinen, Einsatzreferent des Innenministeriums in NRW, war zum Fußball-Forum gekommen. Er nutzte die Gelegenheit, um für die NRW-Linie zu werben, durch Netzwerkpartnerschaften zwischen allen Akteuren zu einer nachhaltigen Stärkung der Sicherheit in und um die Stadien zu kommen.
GdP-Landesbezirksvorsitzender Frank Richter und sein Stellvertreter Adi Plickert brachten zudem die Vorschläge der GdP für einen Abbau der Gewalt beim Fußball in die Diskussion ein. Einer der Vorschläge lautet, Fanbeauftragte auch in den unteren Ligen einzusetzen, dort wo es heute zu den meisten Gewalttaten kommt. Ein anderer Vorschlag zielt auf die besser Trennung der Zu- und Abfahrtswege der unterschiedlichen Fangruppen.

Das Fußball-Forum in Köln war bereits das zweite Forum, zu dem der GdP-Landesbezirk in den vergangenen Jahren eingeladen hat. Der Dialog soll fortgesetzt werden.

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