AnträgeUrlaubsgeld 2011Wie auch im letzten Jahr empfehlen wir allen, die ihren Anspruch auf Zahlung von Urlaubsgeld geltend machen wollen, einen Antrag an das LBV zu richten. Der Antrag ist so lange nötig, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ob durch die Streichung des Urlaubsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten das Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzt worden ist. Weil die Entscheidung aus Karlsruhe noch immer auf sich warten lässt, muss der Antrag auch dieses Jahr gestellt werden. |