Tarif
JAHRESURLAUB KANN ZUKÜNFTIG BIS DEZEMBER DES FOLGEJAHRES GENOMMEN WERDEN
Tarifbeschäftigte des Landes NRW können künftig ihren Jahresurlaub bis zum 31. Dezember des Folgejahres in Anspruch nehmen.
Der Arbeitgeberverband des Landes NRW (AdL NRW) hat mit Schreiben vom 20.01.2012 mitgeteilt, dass der Finanzminister der Anwendung dieser erweiterten Urlaubsübertragungsmöglichkeit auf die Tarifbeschäftigten des Landes NRW seine Zustimmung erteilt hat und das seitens des AdL ebenfalls keine Bedenken bestehen.
Der Jahresurlaub 2012 muss hiernach z. B. bis spätestens zum 31.12.2013 vollständig in Anspruch genommen worden sein.
Diese neue Regelung ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 19 Abs. 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Diese wurde am 10.01.2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW bekannt gegeben und ersetzt u. a. die bisherige Erholungsurlaubverordnung.
Zusatzversorgung
Ende Mai 2011 fand in Berlin die dritte Tarifverhandlung zur Zusatzversorgung statt.
Diese führte insbesondere bei der Problematik der Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten zu einem positiven Ergebnis: Für die Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses wegen Mutterschutz nach dem 18.05.1990 wird ein fiktives Entgelt angesetzt; die Zeiten gelten als Umlage- und Beitragsmonate. Da die VBL entweder über keine oder nur spärliche Daten über diese Zeit verfügt, ist es erforderlich, einen entsprechenden Antrag mit geeigneten Nachweisen zum Beginn und Ende der Mutterschutzfristen zu stellen.
Ab dem 01.01.2012 wird zu diesen Zeiten ein Meldeverfahren eingeführt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.04.2011 zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten für die Zeit vor dem 18.05.1990 konnte noch nicht umgesetzt werden, weil die Begründung der Entscheidung erst noch geprüft werden muss. Hierzu ist ein weiterer Verhandlungstermin für Anfang September 2011 verabredet worden, der derzeit noch mit den Arbeitgebern abgestimmt wird. Hierzu werden wir berichten.
Kolleginnen, deren Arbeitsverhältnis wegen Mutterschutz nach dem 18.05.1990 ruhte, sollten unter Verwendung eines Antrags ihre Ansprüche geltend machen.
Diesen Antrag können GdP Mitglieder bei der Kreisgruppe Ennepe-Ruhr anfordern!! |